Natriumchlorit von der EU als Medikament zugelassen (Deutsch)

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DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 18.12.2017 über die Übertragung der Ausweisung des Arzneimittels "Natriumchlorit" als Arzneimittel für seltene Leiden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates. ... Mit dem Beschluss Nr. C(2013)3960(final) vom 19. Juni 2013 wurde das Arzneimittel „Natriumchlorit“ als Arzneimittel für seltene Leiden ausgewiesen und nach Artikel 5 Absatz 9 der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 in das Gemeinschaftsregister für Arzneimittel für seltene Leiden eingetragen.